Externer Verkehrsleiter
Mit uns zur Transportlizenz
Hilfe bei der Beantragung von Transport- bzw. EU-Lizenzen:
Dokumentenmanagement, Behördenkommunikation und Problemlösung für schnelle Lizenzerteilung.
Externer Verkehrsleiter
Expertise und Entlastung für Ihr Verkehrsunternehmen
Fehlt Ihnen ein Verkehrsleiter im Unternehmen?
Kein Problem!
Ein von uns gestellter externer Verkehrsleiter ebnet Ihnen den Weg zu einem erfolgreichen Betrieb im Verkehrssektor. Wir übernehmen sämtliche Aufgaben rund um das Verkehrsmanagement und die Einhaltung von Regulierungen, damit Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Mit unserer Unterstützung sparen Sie Zeit und Ressourcen, indem wir die Fachkundeprüfung und die Kommunikation mit den Behörden für Sie übernehmen.
Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz und gewinnen Sie Freiraum für das, was in Ihrem Unternehmen am wichtigsten ist.
Unsere Dienstleistungen
Externer Verkehrsleiter
Jedes Transportunternehmen, das Transporte mit Fahrzeugen über 3,5 t zGG (national) ode 2,5 t zGG (international) ausführt, benötigt einen Verkehrsleiter. Wir stellen den Verkehrsleiter für Ihr Transportunternehmen. Langjährig am Markt tätige und gut ausgebildete Verkehrsleiter unterstützen und entlasten Sie bei Ihrem Vorhaben.
Wir stellen Ihren Verkehrsleiter in Süddeutschland, BadenWürtenberg, Bayern und angrenzend.
Brauchen Sie professionelle Unterstützung für Ihre gewerblichen Transporte? Wir bieten erstklassige externe Verkehrsleitung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht inklusive Anhänger national bzw. 2,5 Tonnen international. Ob Sie ein neues Unternehmen gründen, Ihre Tätigkeiten erweitern oder die Rechtssicherheit in Ihrem bestehenden Unternehmen stärken möchten, wir sind Ihr Ansprechpartner rund um die Externe Verkehrsleitung.

EU-Lizenz
Mit uns kommen Sie unkompliziert und flexibel zur Transportlizenz.
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und begleiten Sie durch den gesamten Lizenzierungsprozess.
Gerne per Mail oder telefonisch:
info@verkehrsleiter-sued.de
Tel. 0176-21448362
Wer benötigt einen Verkehrsleiter?
Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) 1071/2009 muss jedes Unternehmen, der eine Güterkraftverkehrserlaubnis beantragt, einen Verkehrsleiter benennen. Das kann sowohl der Unternehmer selbst, ein Angestellter des Betriebes oder ein externer Verkehrsleiter sein. Ab Mitte 2017 gilt dies auch für Lohnunternehmer. Das gilt für Fahrzeuge ab national ab 3,5 t zGG oder 2,5 t bei internationalem Güterverkehr.
Gibt es Ausnahmen?
Nein, letztendlich benötigt jedes Unternehmen des gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehrs seit dem 4. Dezember 2011 einen Verkehrsleiter, so wie es zuvor auch schon eine fachkundige Person, die zur Leitung der Verkehrsgeschäfte bestellt war, geben musste. Die generell vom Anwendungsbereich des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ausgenommenen Betriebsarten bleiben durch die Neuregelung unberührt.
Ich betreibe Güterbeförderung nur im Rahmen des Werkverkehrs. Benötige ich einen Verkehrsleiter?
Nein, Werkverkehrsunternehmen fallen nicht unter die EU-Verordnung.
Wer kann Verkehrsleiter werden und welche Anforderungen werden an ihn gestellt?
Zum Verkehrsleiter bestellt werden kann grundsätzlich jede natürliche Person (Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009), sofern sie folgende Kriterien erfüllt:
- Zuverlässigkeit: Die Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters oder des Verkehrsunternehmers darf nicht zwingend in Frage gestellt sein, etwa durch Verurteilung oder Sanktionen aufgrund eines schwerwiegenden Verstoßes gegen geltende einzelstaatliche Vorschriften (vergleiche nachfolgende Ausführungen).
- Fachliche Eignung: Der Verkehrsleiter soll die nötigen Kenntnisse haben, um sowohl innerstaatliche als auch grenzüberschreitende Verkehre zu leiten. Die erforderliche Fachkunde wird in der Regel durch eine IHK-Fachkundeprüfung nachgewiesen. Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Fachkundenachweis Güterkraftverkehr und zum Fachkundenachweis Omnibusverkehr (nicht Taxi und Mietwagen).
Neben diesen Kernanforderungen (die nachgewiesen werden müssen), gibt es weitere Kriterien, die die EU verbindlich in allen Mitgliedsstaaten vorschreibt:
- Tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten des Unternehmens. Der Verkehrsleiter muss somit über entsprechende Entscheidungsbefugnisse und Kompetenzen im Unternehmen verfügen.
- Er muss in einer echten Beziehung zu dem Unternehmen stehen, beispielsweise wenn er Angestellter, Direktor, Eigentümer oder Anteilseigner ist oder die Verwaltungsgeschäfte des Unternehmens führt. Ausnahmen gelten für den externen Verkehrsleiter (siehe hierzu Fragen 10 und 12).
- Der Verkehrsleiter muss seinen ständigen Aufenthalt (seinen Wohnsitz) in der EU haben, nicht jedoch notwendigerweise im selben Mitgliedsstaat des Unternehmens.
Ist der Unternehmer (wenn er die Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt) nicht automatisch Verkehrsleiter?
Nein, nicht direkt. Zwar kann sich der Erlaubnisinhaber einer Güterkraft- oder Personenverkehrserlaubnis auch selbst als Verkehrsleiter benennen, zunächst wird jedoch davon ausgegangen, dass die zur Führung der Personen- oder Güterkraftverkehrsgeschäfte benannte Person die Funktion des Verkehrsleiters einnimmt.
Kann ich auch ein Güterkraft- oder Personenverkehrsunternehmen gründen oder leiten und die Erlaubnis hierfür erhalten, ohne dass ich selbst oder ein angestellter Mitarbeiter die notwendigen Fachkundeanforderungen erfüllt?
Ja, dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (vergleiche Artikel 4 Absatz 2 a) bis d) Verordnung (EG) Nr. 1071/2009). Demnach kann trotz der fehlenden Fachkunde einem Unternehmen die Erlaubnis erteilt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Unternehmen mit einem externen Verkehrsleiter einen Vertrag abschließt und diesen gegenüber der zuständigen Behörde als solchen benennt. Damit übernimmt der externe Verkehrsleiter die Verantwortung für die Verkehrsgeschäfte.
Externer Verkehrsleiter - Unser deutschlandweites Netzwerk von externen Verkehrsleitern bietet Ihnen eine hohe fachliche Kompetenz und Entlastung.
Sie müssen keine Fachkundeprüfung ablegen oder sich mit zeitraubenden Themen wie Datenmanagement, Unternehmerhaftung oder Behördenkommunikation auseinandersetzen. Wir kümmern uns um alles und stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.